Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Drewing Schadenmanagement GmbH - Hans-Rießer-Str. 16, 74076 Heilbronn
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Drewing Schadenmanagement GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Leistungen im Bereich der Schadensanierung, insbesondere Sanierung, Leckageortung, Trocknung, Entkernung und Schimmelbeseitigung.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot, dem Leistungsverzeichnis oder der Auftragsbestätigung.
3.2 Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind und der Gesamtzweck des Vertrages dadurch nicht gefährdet wird.
3.3 Unsere Leistungen erbringen wir fachgerecht und gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Bei Sanierungsarbeiten kann jedoch keine Garantie für die vollständige Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands übernommen werden. Zur Ausführung unserer Leistungen sind wir berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Leistungen, die erforderlich sind, aber nicht in unserem Leistungsverzeichnis aufgeführt wurden, werden auf Basis marktüblicher Preise abgerechnet.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass dem Auftragnehmer zum vereinbarten Ausführungstermin ungehinderter Zugang zu den betroffenen Räumen oder Gebäuden gewährt wird. Sind zur Vorbereitung der Durchführung von Arbeiten Räumungsarbeiten durch den Auftragnehmer erforderlich, werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Arbeitsplatz kostenlos mit ausreichend Belüftung, Wasser, Strom, Steckdosen, Heizung, sowie einem abschließbarem Lagerraum für Arbeitsmaterial und Ersatzteile ausgestattet ist.
4.2 Alle für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Informationen (z. B. Pläne, Leitungsführungen, frühere Schäden) sind rechtzeitig bereitzustellen.
5. Vergütung
5.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des jeweils gültigen Angebots oder nach tatsächlichem Aufwand gemäß der Preisliste des Auftragnehmers.
5.2 Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.3 Wird ein Schaden über eine Versicherung reguliert, bleibt der Auftraggeber gleichwohl zur Zahlung verpflichtet, wenn die Versicherung die Kosten ganz oder teilweise nicht übernimmt.
5.4 Wir sind befugt, Abschlagsrechnungen in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen, vertragsgemäß erbrachten Leistungen zuzüglich der entsprechenden Umsatzsteuer zu stellen. Leistungen, die auf Stundenbasis oder nach Aufwand abgerechnet werden, können wöchentlich fakturiert werden. Alle anderen Leistungen können nach einzelnen Gewerken sowie für in sich abgeschlossene Teilbereiche innerhalb eines Gewerks abgerechnet werden.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Rechnungen sind sofort nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
6.2 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahngebühren zu berechnen.
7. Termine und Fristen
7.1 Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche festgelegt wurden.
7.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder fehlender Mitwirkung durch den Auftraggeber verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
8. Abnahme
8.1 Nach Abschluss der Arbeiten ist eine förmliche Abnahme durchzuführen.
8.2 Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 7 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung und wird keine Mängelanzeige erhoben, gilt die Leistung als abgenommen.
9. Gewährleistung
9.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Werktagen schriftlich anzuzeigen.
9.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen.
9.4 Mängelansprüche entfallen, soweit wir für die vertraglichen Leistungen ein ausdrücklich vom Kunden, dessen Versicherer oder Sachverständigen ausgewiesenes Material verwenden oder ein vom Kunden, dessen Versicherer oder Sachverständigen gewünschtes Verfahren anwenden und der Sanierungserfolg hierdurch ganz oder teilweise beeinträchtigt wird und wir zuvor in Textform unsere Bedenken gegenüber dem Kunden angemeldet haben.
9.5 Sollte sich im Zuge einer von uns geschuldeten Sanierung herausstellen, dass wir unsere Verfahren nicht, oder nur teilweise einsetzen können oder der gewünschte Erfolg nicht eintreten kann, und war dieser Umstand für uns bei Vertragsschluss noch nicht erkennbar, so können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über diese Umstände informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen ganz oder teilweise erstatten, entsprechend den Leistungen, die der Kunde bereits erhalten hat. Andere, nicht vertraglich vereinbarte Schadensbeseitigungsmethoden werden von uns in solchen Fällen nicht geschuldet.
10. Haftung
10.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3 Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an gelieferten Materialien und eingebauten Komponenten bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung vor.
12. Datenschutz
12.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
12.2 Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers zu entnehmen.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Heilbronn, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand: Juni 2025
Drewing Schadenmanagement GmbH – Hans-Rießer-Str. 16, 74076 Heilbronn